Zweck eines Gutachtens

Zwecke der Grundstücksbewertung können vielfältig sein:

  • Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs
  • Wertermittlung in der Zwangsversteigerung
  • Wertermittlung zum Zweck der Beleihung
  • Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
  • Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung
  • Grundbesitzwert-Feststellung (§§ 138 ff BewG)
  • Wertermittlung zum Zweck von Rechten

Die Auftraggeber können Privatpersonen, Gerichte, juristische Peronen, Kommunen oder staatliche Institutionen sein.