Zweck eines Gutachtens
Zwecke der Grundstücksbewertung können vielfältig sein:
- Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs
- Wertermittlung in der Zwangsversteigerung
- Wertermittlung zum Zweck der Beleihung
- Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
- Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung
- Grundbesitzwert-Feststellung (§§ 138 ff BewG)
- Wertermittlung zum Zweck von Rechten
Die Auftraggeber können Privatpersonen, Gerichte, juristische Peronen, Kommunen oder staatliche Institutionen sein.