- Büroprofil
- Immobilienbewertung
- Sachverständige
- Vita
- Links
- Kontakt
- Impressum
Ein Sachverständiger ist ein Experte auf einem Sachgebiet. Sachverständige sind auch Gutachter oder Berater für Gerichte oder Entscheidungsgremien. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der "besonderen Sachkunde".
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung Sachverständiger ist die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gesetzlich geschützt. Nur diese dürfen in ihren Gutachten einen sogenannten Rundstempel verwenden. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es ausschließlich in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 91 der Handwerksordnung oder in § 36 der Gewerbeordnung (GewO). Die Bestellung kann durch eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer oder auch durch Architekten- oder Ingenieurkammern erfolgen.
In Gerichtsverfahren sollen in der Regel öffentlich bestellte Sachverständige ausgewählt werden (§ 404 Abs. 2 Zivilprozessordnung).
![]() |