Auftraggeber von Gutachten erwarten in einem Gutachten eine Einschätzung des Verkehrswerts/Marktwerts von Immobilien oder möchten Fragen zu Einzelsachverhalten oder grundsätzlichen Sachverhalten beantwortet haben.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, wie ein Gutachten aufzubauen ist.
Ein Gutachten muss von einem Laien verstanden werden, es muss nachvollziehbar und verständlich sein. Darüberhinaus ist das Gutachten systematisch aufzubauen, übersichtlich zu gliedern, nachvollziehbar zu begründen und auf das Wesentliche zu beschränken. Üblicherweise werden Gutachten in Schriftform erstellt.
Nachvollziehbar ist ein Gutachten, wenn
• ein Laie verstehen kann, wie der Sachverständige seine Ergebnisse erarbeitet hat und
• nachprüfbar ist es, wenn Inhalt und Ergebnis von einem Fachmann überprüft werden können.
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