Bewertungsgegenstände

Wir bewerten alle Arten von Immobilien. Bewertungsgegenstände können sein:

  • unbebaute Grundstücke
  • Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern
  • Eigentumswohnungen
  • Grundstücke mit Mietwohnungen
  • Gewerblich genutzte Grundstücke
  • Erbbaurechte an Grundstücken
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken
  • Mieten und Pachten