Bewertungsgegenstände
Wir bewerten alle Arten von Immobilien. Bewertungsgegenstände können sein:
- unbebaute Grundstücke
- Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern
- Eigentumswohnungen
- Grundstücke mit Mietwohnungen
- Gewerblich genutzte Grundstücke
- Erbbaurechte an Grundstücken
- Rechte und Belastungen an Grundstücken
- Mieten und Pachten